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   KG, 29.11.2005 - 21 W 77/05   

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KG, 29.11.2005 - 21 W 77/05 (https://dejure.org/2005,8668)
KG, Entscheidung vom 29.11.2005 - 21 W 77/05 (https://dejure.org/2005,8668)
KG, Entscheidung vom 29. November 2005 - 21 W 77/05 (https://dejure.org/2005,8668)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Berichtigung des Urteils wegen offenkundiger Unrichtigkeit im Entscheidungssatz bei einem sog. Stuhlurteil

  • Judicialis

    ZPO § 318; ; ZPO § 319; ; ZPO § 319 Abs. 3; ; ZPO § 567 Abs. 1 Ziff. 1; ; ZPO § 569 Abs. 1; ; ZPO § 569 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 318 § 319 § 567 Abs. 1 § 569 Abs. 1, Abs. 2
    Zur Berichtigung eines sog. Stuhlurteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zur Urteilsberichtigung bei sog. "Stuhlurteil"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 12.01.1984 - III ZR 95/82

    Begriff der offenbaren Unrichtigkeit; Rechtskraft eines Berichtigungsbeschlusses

    Auszug aus KG, 29.11.2005 - 21 W 77/05
    Unbedenklich ist, daß die Entscheidung durch die Nachfolgerin des ursprünglich erkennenden Richters geschehen ist (BGH NJW 1985, 742).

    Nach verbreiteter Auffassung soll nur eine versehentliche Abweichung des vom Gericht Erklärten von dem von ihm Gewollten rechtfertigt eine Berichtigung nach dieser Vorschrift; eine falsche Willensbildung des Gerichts soll nicht mit Hilfe dieser Bestimmung korrigiert werden können (Vollkommer in Zöller, ZPO, 25 Aufl., § 319 Rn. 4; BGH NJW 1985, 742; BAG NJW 2002, 1142).

    Die Vorschrift des § 319 ZPO ist jedenfalls schon aus prozeßwirtschaftlichen Gründen weit auszulegen und läßt sich insbesondere nicht auf bloße Formulierungsfehler beschränken (BGH NJW 1985, 742; Thomas/Putzo ZPO, Kommentar, 27. Aufl. 2005, § 319 Rn. 2; Baumbach/Lauterbach, ZPO, Kommentar, 61. Aufl. § 319 Rn. 12).

    Die Unrichtigkeit muß, da Berichtigungen nach § 319 ZPO auch von Richtern beschlossen werden können, die an der fraglichen Entscheidung nicht mitgewirkt haben, für Dritte ohne weiteres deutlich sein (BGHZ 78, 22 (23) = NJW 1980, 2813; NJW 1985, 742).

    Die Urteilsfindung ist kein einheitlicher Vorgang, sondern vollzieht sich in mehreren Schritten (BGH NJW 1985, 742).

    Für die Auffassung des BGH sprechen ferner prozeßökonomische Erwägungen und der Umstand, daß die bessere Entscheidung sich durchsetzen kann (BGH NJW 1985, 742; s.a. BAG AP BGB § 616 Nr. 45).

  • BAG, 13.11.1974 - 5 AZR 54/74

    Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines (provozierten) Überfalls

    Auszug aus KG, 29.11.2005 - 21 W 77/05
    Er hat es für eine geeignete Grundlage der Berichtigung nach § 319 ZPO angesehen, wenn bei einem sog. Stuhlurteil (dem sofort verkündeten Entscheidungssatz) erst die später bekanntgegebenen schriftlichen Urteilsgründe die Abweichung von Wille und Erklärung deutlich machen (NJW-RR 1990, 893; BGH ZIP 1993, 622, 624; BGH NJW-RR 2002, 712; s.a. NJW 1964, 1858 = MDR 1964, 841 gegen BAG NJW 1959, 1942; wie BGH auch BAG AP BGB § 616 Nr. 45; ferner OLG Düsseldorf MDR 1986, 76; LAG Bremen MDR 1996, 1069; Musielak aaO Rn. 7; Thomas/Putzo aaO Rn. 4; Baumbach/Lauterbach aaO Rn. 9; weitergehend hält BGH NJW-RR 2002, 712 ein gesondertes Verfahren im Hinblick auf Art. 20 Abs. 3 GG für verfassungsrechtlich geboten, das eine Korrektur einer verkündeten aber nicht gewollten Entscheidung auch für den Fall ermöglicht, daß die Unrichtigkeit nicht aus Entscheidungsgründen oder anderen Umständen offenbar ist).

    Weist das Urteil in den Gründen eine andere Entscheidung aus, als verkündet, so ergibt sich die Unrichtigkeit demzufolge "aus dem Zusammenhang des Urteils" (s.o.; BGH NJW-RR 2001, 61; NJW-RR 1990, 893; BAG AP BGB § 616 Nr. 45).

    Für die Auffassung des BGH sprechen ferner prozeßökonomische Erwägungen und der Umstand, daß die bessere Entscheidung sich durchsetzen kann (BGH NJW 1985, 742; s.a. BAG AP BGB § 616 Nr. 45).

    Andererseits wäre die Notwendigkeit eines Rechtsmittels trotz einer aus den nachträglichen Entscheidungsgründen ersichtlichen offenbaren Unrichtigkeit bloßer Formalismus (BAG AP BGB § 616 Nr. 45).

  • BGH, 22.11.2001 - III ZB 57/01

    Zulässigkeit einer Beschwerde zum BGH gegen einen Berichtigungsbeschluß des

    Auszug aus KG, 29.11.2005 - 21 W 77/05
    Er hat es für eine geeignete Grundlage der Berichtigung nach § 319 ZPO angesehen, wenn bei einem sog. Stuhlurteil (dem sofort verkündeten Entscheidungssatz) erst die später bekanntgegebenen schriftlichen Urteilsgründe die Abweichung von Wille und Erklärung deutlich machen (NJW-RR 1990, 893; BGH ZIP 1993, 622, 624; BGH NJW-RR 2002, 712; s.a. NJW 1964, 1858 = MDR 1964, 841 gegen BAG NJW 1959, 1942; wie BGH auch BAG AP BGB § 616 Nr. 45; ferner OLG Düsseldorf MDR 1986, 76; LAG Bremen MDR 1996, 1069; Musielak aaO Rn. 7; Thomas/Putzo aaO Rn. 4; Baumbach/Lauterbach aaO Rn. 9; weitergehend hält BGH NJW-RR 2002, 712 ein gesondertes Verfahren im Hinblick auf Art. 20 Abs. 3 GG für verfassungsrechtlich geboten, das eine Korrektur einer verkündeten aber nicht gewollten Entscheidung auch für den Fall ermöglicht, daß die Unrichtigkeit nicht aus Entscheidungsgründen oder anderen Umständen offenbar ist).

    Das oberste Ziel des Zivilprozesses bleibt die Gesetz und Recht verpflichtete (Art. 20 Abs. 3 GG, BGH NJW-RR 2002, 712) und gerechte Entscheidung (Baumbach /Lauterbach § 319 Rn. 2).

  • BAG, 29.08.2001 - 5 AZB 32/00

    Fehlerhafter Berichtigungsbeschluß

    Auszug aus KG, 29.11.2005 - 21 W 77/05
    Nach verbreiteter Auffassung soll nur eine versehentliche Abweichung des vom Gericht Erklärten von dem von ihm Gewollten rechtfertigt eine Berichtigung nach dieser Vorschrift; eine falsche Willensbildung des Gerichts soll nicht mit Hilfe dieser Bestimmung korrigiert werden können (Vollkommer in Zöller, ZPO, 25 Aufl., § 319 Rn. 4; BGH NJW 1985, 742; BAG NJW 2002, 1142).

    Demgegenüber ist das BAG teilweise (NJW 2002, 1142; ebenso OLG München NJW-RR 1986, 1447 = MDR 1987, 63) der Auffassung, daß eine Berichtigung auf der Grundlage der Abweichung von Entscheidungssatz und nachträglich verkündeter Gründe ausscheide, da die Urteilsgründe dann nicht einen Vorgang im Zusammenhang mit der Verkündung des Entscheidungssatzes darstellen (ebenso LAG Düsseldorf NZA 1992, 427; Leipold in Stein/Jonas aaO Rn. 6 Fn. 19).

  • BGH, 25.02.2000 - V ZR 206/99

    Nachträgliche Zulassung der Revision im Wege der Urteilsberichtigung

    Auszug aus KG, 29.11.2005 - 21 W 77/05
    Ein gerichtsintern gebliebenes Versehen, das meist nicht ohne weitere Beweiserhebung überprüft werden kann, ist keine "offenbare Unrichtigkeit" i. S. des § 319 ZPO (BGH NJW-RR 2001, 61; BGHZ 20, 188 (192) = NJW 1956, 830).

    Weist das Urteil in den Gründen eine andere Entscheidung aus, als verkündet, so ergibt sich die Unrichtigkeit demzufolge "aus dem Zusammenhang des Urteils" (s.o.; BGH NJW-RR 2001, 61; NJW-RR 1990, 893; BAG AP BGB § 616 Nr. 45).

  • BGH, 18.06.1964 - VII ZR 152/62
    Auszug aus KG, 29.11.2005 - 21 W 77/05
    Er hat es für eine geeignete Grundlage der Berichtigung nach § 319 ZPO angesehen, wenn bei einem sog. Stuhlurteil (dem sofort verkündeten Entscheidungssatz) erst die später bekanntgegebenen schriftlichen Urteilsgründe die Abweichung von Wille und Erklärung deutlich machen (NJW-RR 1990, 893; BGH ZIP 1993, 622, 624; BGH NJW-RR 2002, 712; s.a. NJW 1964, 1858 = MDR 1964, 841 gegen BAG NJW 1959, 1942; wie BGH auch BAG AP BGB § 616 Nr. 45; ferner OLG Düsseldorf MDR 1986, 76; LAG Bremen MDR 1996, 1069; Musielak aaO Rn. 7; Thomas/Putzo aaO Rn. 4; Baumbach/Lauterbach aaO Rn. 9; weitergehend hält BGH NJW-RR 2002, 712 ein gesondertes Verfahren im Hinblick auf Art. 20 Abs. 3 GG für verfassungsrechtlich geboten, das eine Korrektur einer verkündeten aber nicht gewollten Entscheidung auch für den Fall ermöglicht, daß die Unrichtigkeit nicht aus Entscheidungsgründen oder anderen Umständen offenbar ist).

    Auch sonst wird bei der Auslegung und dem Verständnis des Entscheidungssatzes auf die Gründe rekurriert, etwa bei Abweisung der Klage im Hinblick auf die Frage, für welche Ansprüche dies gilt (BGH NJW 1964, 1858).

  • BAG, 29.05.1959 - 2 AZR 450/58

    Entscheidung über Anspruch - Gründe - Tenor - Übergangener Anspruch - Ablauf der

    Auszug aus KG, 29.11.2005 - 21 W 77/05
    Er hat es für eine geeignete Grundlage der Berichtigung nach § 319 ZPO angesehen, wenn bei einem sog. Stuhlurteil (dem sofort verkündeten Entscheidungssatz) erst die später bekanntgegebenen schriftlichen Urteilsgründe die Abweichung von Wille und Erklärung deutlich machen (NJW-RR 1990, 893; BGH ZIP 1993, 622, 624; BGH NJW-RR 2002, 712; s.a. NJW 1964, 1858 = MDR 1964, 841 gegen BAG NJW 1959, 1942; wie BGH auch BAG AP BGB § 616 Nr. 45; ferner OLG Düsseldorf MDR 1986, 76; LAG Bremen MDR 1996, 1069; Musielak aaO Rn. 7; Thomas/Putzo aaO Rn. 4; Baumbach/Lauterbach aaO Rn. 9; weitergehend hält BGH NJW-RR 2002, 712 ein gesondertes Verfahren im Hinblick auf Art. 20 Abs. 3 GG für verfassungsrechtlich geboten, das eine Korrektur einer verkündeten aber nicht gewollten Entscheidung auch für den Fall ermöglicht, daß die Unrichtigkeit nicht aus Entscheidungsgründen oder anderen Umständen offenbar ist).

    Die Bedenken des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung in NJW 1959, 1942 im Hinblick auf Unsicherheiten durch die Bezugnahme auf die Entscheidungsgründe teilt der Senat nicht.

  • BGH, 22.03.1990 - I ZB 14/89

    Berichtigung eines Urteilsauspruchs - Unrichtigkeit - Mündliche Verhandlung -

    Auszug aus KG, 29.11.2005 - 21 W 77/05
    Er hat es für eine geeignete Grundlage der Berichtigung nach § 319 ZPO angesehen, wenn bei einem sog. Stuhlurteil (dem sofort verkündeten Entscheidungssatz) erst die später bekanntgegebenen schriftlichen Urteilsgründe die Abweichung von Wille und Erklärung deutlich machen (NJW-RR 1990, 893; BGH ZIP 1993, 622, 624; BGH NJW-RR 2002, 712; s.a. NJW 1964, 1858 = MDR 1964, 841 gegen BAG NJW 1959, 1942; wie BGH auch BAG AP BGB § 616 Nr. 45; ferner OLG Düsseldorf MDR 1986, 76; LAG Bremen MDR 1996, 1069; Musielak aaO Rn. 7; Thomas/Putzo aaO Rn. 4; Baumbach/Lauterbach aaO Rn. 9; weitergehend hält BGH NJW-RR 2002, 712 ein gesondertes Verfahren im Hinblick auf Art. 20 Abs. 3 GG für verfassungsrechtlich geboten, das eine Korrektur einer verkündeten aber nicht gewollten Entscheidung auch für den Fall ermöglicht, daß die Unrichtigkeit nicht aus Entscheidungsgründen oder anderen Umständen offenbar ist).

    Weist das Urteil in den Gründen eine andere Entscheidung aus, als verkündet, so ergibt sich die Unrichtigkeit demzufolge "aus dem Zusammenhang des Urteils" (s.o.; BGH NJW-RR 2001, 61; NJW-RR 1990, 893; BAG AP BGB § 616 Nr. 45).

  • OLG München, 12.08.1986 - 25 W 1876/86

    Urteilstenor; Entscheidungsgründe; Unrichtigkeit; Unrichtigkeit eines verkündeten

    Auszug aus KG, 29.11.2005 - 21 W 77/05
    Demgegenüber ist das BAG teilweise (NJW 2002, 1142; ebenso OLG München NJW-RR 1986, 1447 = MDR 1987, 63) der Auffassung, daß eine Berichtigung auf der Grundlage der Abweichung von Entscheidungssatz und nachträglich verkündeter Gründe ausscheide, da die Urteilsgründe dann nicht einen Vorgang im Zusammenhang mit der Verkündung des Entscheidungssatzes darstellen (ebenso LAG Düsseldorf NZA 1992, 427; Leipold in Stein/Jonas aaO Rn. 6 Fn. 19).
  • BGH, 04.02.1993 - VII ZR 39/92

    Keine Zurückweisung von Angriffs- oder Verteidigungsmitteln durch Teilurteil -

    Auszug aus KG, 29.11.2005 - 21 W 77/05
    Er hat es für eine geeignete Grundlage der Berichtigung nach § 319 ZPO angesehen, wenn bei einem sog. Stuhlurteil (dem sofort verkündeten Entscheidungssatz) erst die später bekanntgegebenen schriftlichen Urteilsgründe die Abweichung von Wille und Erklärung deutlich machen (NJW-RR 1990, 893; BGH ZIP 1993, 622, 624; BGH NJW-RR 2002, 712; s.a. NJW 1964, 1858 = MDR 1964, 841 gegen BAG NJW 1959, 1942; wie BGH auch BAG AP BGB § 616 Nr. 45; ferner OLG Düsseldorf MDR 1986, 76; LAG Bremen MDR 1996, 1069; Musielak aaO Rn. 7; Thomas/Putzo aaO Rn. 4; Baumbach/Lauterbach aaO Rn. 9; weitergehend hält BGH NJW-RR 2002, 712 ein gesondertes Verfahren im Hinblick auf Art. 20 Abs. 3 GG für verfassungsrechtlich geboten, das eine Korrektur einer verkündeten aber nicht gewollten Entscheidung auch für den Fall ermöglicht, daß die Unrichtigkeit nicht aus Entscheidungsgründen oder anderen Umständen offenbar ist).
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 176/78

    Revisionszulassung durch Berichtigungsbeschluß

  • LAG Düsseldorf, 07.11.1991 - 7 Ta 285/91

    Berichtigung des Tenors ; Berichtigungsbeschluß ; Gericht ; Absetzung der

  • BGH, 08.03.1956 - III ZR 265/54

    Zulassung der Revision in Urteilsberichtigung

  • LAG Bremen, 28.02.1996 - 4 Ta 6/96

    Berichtigung des Urteilstenors

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